Steuerberaterhonorar

Das Honorar unserer Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).
Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt nach § 21 Abs. 1 StBVV bis zu 190 € zzgl. 19 % USt. Unser Steuerberater-Stundensatz für eine Erstberatung beträgt 110 € zzgl. USt. Auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts oder bei komplexeren Sachverhalten berechnen wir einen Stundensatz von 150 € zzgl. 19 % USt. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem konkreten Fall. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.

Das Honorar für Steuererklärung, Jahresabschluß und Finanzbuchhaltung wird als Wertgebühr nach dem Gegenstandswert bemessen.

Dafür wird ein Rahmen für Mindest- und Höchstgebühren in der StBGebV vorgegeben. In der Regel wird maximal eine mittlere Gebühr abgerechnet. Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBGebV vorgesehen.

Bei Einsprüchen und Anträgen kann eine Wert- oder Zeitgebühr abgerechnet werden.

Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist oberste Prämisse unserer Kanzlei. Leistung und Gegenleistung sollen in Einklang stehen.

Steuerberatungskosten können in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Honorars (bis zu 47,67 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück (vorbehaltlich Steuerrecht-Änderungen).